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Checkpunkt

Pflichtverteidigung

Wann sie greift und was sie bedeutet

In bestimmten Fällen ist eine Pflichtverteidigung vorgesehen. Die Bestellung erfolgt durch das Gericht, die Staatskasse trägt zunächst die Gebühren.

Wichtige Punkte

  1. 1Voraussetzungen prüfen (z.B. Schwere der Tat, Haft).
  2. 2Antrag oder gerichtliche Bestellung abwarten.
  3. 3Kostenübernahme klären und weitere Schritte abstimmen.

Unsere Unterstützung

  • Prüfung der Voraussetzungen
  • Antragstellung und Kommunikation mit dem Gericht
  • Vertretung im Verfahren

Kontakt

Telefon 0941 / 894192 · sekretariat@kanzlei-sidhu.de

Pflichtverteidigung klären