Gebühren und Transparenz
Im Erstgespräch klären wir Kosten und Vorgehen kurz und nachvollziehbar.
Erstgespräch als zentrale Klärung
Sie erhalten eine realistische Einschätzung zu Aufwand, Abrechnungsweg und nächsten Schritten.
- RVG oder Honorarvereinbarung
- Rechtsschutz wird mitgeprüft
Erstberatung
Kostenfrei
In geeigneten Fällen ist eine Erstberatung bis 190 EUR gemäß § 34 Abs. 1 RVG möglich.
Erstgespräch anfragenHäufige Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen vor dem Erstkontakt.
Sie dürfen jederzeit anwaltlichen Beistand hinzuziehen. Als Beschuldigte:r sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Sichern Sie Unterlagen, notieren Sie Fristen, Aktenzeichen und Absenderdaten und vermeiden Sie vorschnelle Erklärungen. Je früher die Situation geprüft wird, desto besser lassen sich Rechte wahren und Fehler vermeiden.Erste Orientierung zum Ermittlungsverfahren