Gebühren und Transparenz

Im Erstgespräch klären wir Kosten und Vorgehen kurz und nachvollziehbar.

Erstgespräch als zentrale Klärung

Sie erhalten eine realistische Einschätzung zu Aufwand, Abrechnungsweg und nächsten Schritten.

Erstberatung

Kostenfrei

In geeigneten Fällen ist eine Erstberatung bis 190 EUR gemäß § 34 Abs. 1 RVG möglich.

Erstgespräch anfragen

Häufige Fragen

Sie dürfen jederzeit anwaltlichen Beistand hinzuziehen. Als Beschuldigte:r sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Sichern Sie Unterlagen, notieren Sie Fristen, Aktenzeichen und Absenderdaten und vermeiden Sie vorschnelle Erklärungen. Je früher die Situation geprüft wird, desto besser lassen sich Rechte wahren und Fehler vermeiden.Erste Orientierung zum Ermittlungsverfahren