Nicht jede Befragung verlangt eine Antwort. Je nach Rolle im Verfahren kann Schweigen oder ein Auskunftsverweigerungsrecht der richtige Weg sein. Entscheidend ist, den Status sauber zu klären, bevor Sie sprechen.
#Wann Zurückhaltung sinnvoll ist
- Wenn Sie als Beschuldigte befragt werden
- Wenn unklar ist, welche Unterlagen oder Aussagen bereits vorliegen
- Wenn Sie als Zeuge eigene Belastungsrisiken sehen
- Wenn Sie unter Druck stehen und die Situation nicht überblicken
#So reagieren Sie praktisch
- Bleiben Sie höflich und sachlich.
- Bestätigen Sie nur Personalien, soweit dies verlangt wird.
- Erklären Sie, dass Sie sich zunächst rechtlich beraten lassen möchten.
- Vermeiden Sie Rechtfertigungen, Vermutungen oder spontane Erklärungen am Rand.
#Worauf es ankommt
Aussageverweigerung ist kein Schuldeingeständnis. Sie ist oft ein Mittel, um zu verhindern, dass aus Unsicherheit oder Nervosität Angaben entstehen, die später kaum noch zu korrigieren sind. Ob vollständiges Schweigen, begrenzte Angaben oder eine spätere Stellungnahme sinnvoll sind, hängt vom Einzelfall ab.
Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie die Situation zuerst einordnen. Schon wenige Minuten Vorabberatung können spätere Probleme vermeiden.