Die Erstberatung soll vor allem eines leisten: aus Unsicherheit eine belastbare erste Orientierung machen. Sie dient nicht dazu, vorschnell endgültige Prognosen zu versprechen, sondern die Lage einzuordnen und die nächsten Schritte sinnvoll zu sortieren.
#Was im Erstgespräch typischerweise besprochen wird
- Worum geht es genau und wie dringend ist die Sache?
- In welcher Rolle sind Sie betroffen: Beschuldigter, Zeuge oder Drittbetroffener?
- Gibt es bereits Schreiben, Termine, Fristen oder laufende Maßnahmen?
- Welche unmittelbaren Risiken bestehen, etwa Aussage, Durchsuchung, Haft oder berufliche Folgen?
#Was Sie aus dem Gespräch mitnehmen sollten
- eine erste rechtliche Einordnung
- klare Hinweise, was Sie bis auf Weiteres tun oder lassen sollten
- Einschätzung, ob Akteneinsicht, Stellungnahme oder Terminbegleitung sinnvoll sind
- Transparenz zur Vergütung und zum weiteren Ablauf
#Wichtig für die Erwartung
Eine seriöse Erstberatung trennt zwischen dem, was bereits belastbar gesagt werden kann, und dem, was erst nach Akteneinsicht oder Unterlagensichtung sinnvoll beurteilt werden sollte.
Gerade in Strafsachen ist das Erstgespräch oft der Punkt, an dem wieder Struktur in die Situation kommt.