Die Hauptverhandlung ist der sichtbarste Teil des Strafverfahrens, aber nicht der Moment für spontane Improvisation. Gute Termine wirken oft deshalb ruhig, weil Vorbereitung und Rollenverteilung vorher klar sind.
#Vor dem Termin
- Anklage, Akte und Beweislage werden gemeinsam durchgearbeitet.
- Es wird besprochen, ob und wann eine Einlassung sinnvoll ist.
- Offene Fragen zu Zeugen, Urkunden, Vorstrafen oder persönlichen Umständen werden geklärt.
- Praktische Punkte wie Anreise, Auftreten und zeitlicher Ablauf werden abgestimmt.
#In der Hauptverhandlung selbst
- Nicht jede Frage verlangt eine sofortige Antwort.
- Wichtige Entscheidungen werden abgestimmt, nicht aus Nervosität getroffen.
- Neben dem Vorwurf können auch persönliche und wirtschaftliche Folgen bedeutsam werden.
#Häufig unterschätzt
- die Bedeutung kleiner Widersprüche
- die Wirkung unbedachter Zwischenbemerkungen
- die Frage, welche Punkte besser unkommentiert bleiben
Eine gute Vorbereitung auf die Hauptverhandlung bedeutet nicht, etwas auswendig zu lernen. Sie bedeutet, die Situation zu verstehen und im Termin nicht von ihr überrollt zu werden.