Strafsachen berühren manchmal Bereiche, die über die klassische Verteidigung hinausgehen: etwa steuerliche Fragen, ausländerrechtliche Folgen, medizinische Aspekte oder technische Gutachten. Dann kann eine Kooperation mit externen Stellen sinnvoll sein.
#Typische Fälle für Zusammenarbeit
- Sachverständige oder privat eingeholte fachliche Einschätzungen
- ergänzende Beratung in angrenzenden Rechtsgebieten
- Dolmetschleistungen
- Abstimmung mit Arbeitgebern, Einrichtungen oder anderen Verfahrensbeteiligten, soweit sinnvoll und gewollt
#Worauf dabei geachtet wird
- klare Rollen und Zuständigkeiten
- vorherige Abstimmung mit Ihnen
- Beschränkung auf das tatsächlich Erforderliche
- nachvollziehbare Kommunikation, wer wofür eingebunden ist
#Für Mandantinnen und Mandanten wichtig
Kooperation soll die Verteidigung stärken, nicht verkomplizieren. Externe Einbindung ist deshalb kein Selbstzweck, sondern ein Werkzeug für Fälle, in denen zusätzliche Expertise oder abgestimmtes Vorgehen einen echten Mehrwert schafft.