Nach einem Urteil laufen Fristen sehr schnell. Schon deshalb sollte nicht erst Tage später in Ruhe überlegt werden, ob ein Rechtsmittel in Betracht kommt. Zunächst geht es darum, die Fristen zu sichern und dann Chancen und Risiken sauber abzuwägen.
#Was zeitlich oft besonders wichtig ist
- Berufung und Revision müssen in der Regel binnen einer Woche eingelegt werden.
- Für die Begründung der Revision gelten gesonderte Fristen.
- Wer abwartet, verliert unter Umständen schon die Möglichkeit, die Sache offen zu halten.
#Was geprüft werden muss
- Welche Angriffsrichtung passt überhaupt: Berufung, Revision oder in einzelnen Fällen ein anderes Vorgehen?
- Geht es um Tatsachen, Beweiswürdigung, Rechtsfehler oder das Strafmaß?
- Welche Risiken entstehen, wenn ein Urteil erneut überprüft wird?
#Praktischer Rat
Nach einer Verurteilung sollten Urteil, Terminverlauf und persönliche Ziele sofort gemeinsam besprochen werden. Manchmal ist schon die fristwahrende Einlegung der richtige erste Schritt, während die endgültige Entscheidung nach Akten- und Urteilsprüfung fällt.
Rechtsmittel sind kein Automatismus. Aber wer die Fristen versäumt, nimmt sich die Möglichkeit einer erneuten Prüfung oft endgültig.