Häufige Fragen

Knappe Antworten auf typische Fragen vor dem ersten Kontakt mit der Kanzlei.

Viele Fragen tauchen immer wieder auf. Die Antworten hier ersetzen keine Einzelfallprüfung, geben aber eine erste Richtung.

#Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung gehen?

Als Beschuldigter besteht gegenüber der Polizei grundsätzlich keine Pflicht, einer bloßen polizeilichen Ladung zu folgen. Anders kann es bei Ladungen der Staatsanwaltschaft sein.

#Sollte ich mich sofort äußern, wenn ich unschuldig bin?

Nicht automatisch. Auch entlastend gemeinte Erklärungen können ohne Aktenkenntnis missverstanden oder falsch eingeordnet werden.

#Kann ich schon vor Akteneinsicht etwas tun?

Ja. Schreiben sichern, Fristen notieren, eigene Erinnerungen festhalten und keine unnötigen Erklärungen abgeben.

#Ist Pflichtverteidigung dasselbe wie kostenlose Verteidigung?

Nein. Pflichtverteidigung bedeutet zunächst Beiordnung in gesetzlich vorgesehenen Fällen. Die Kostenfrage ist damit nicht immer endgültig erledigt.

#Was passiert nach einer Hausdurchsuchung?

Entscheidend sind Beschluss, Protokolle, sichergestellte Gegenstände und die Frage, ob gegen Maßnahmen vorgegangen werden sollte.

#Wann sollte ich anrufen statt mailen?

Bei Durchsuchung, Festnahme, anstehender Vernehmung oder sehr kurzer Frist.

#Kann ich auch aus einer anderen Stadt vertreten werden?

Ja. Vieles lässt sich telefonisch, digital und über abgestimmte Termine organisieren.

#Was sollte ich zum Erstgespräch mitbringen?

Alle Schreiben, vorhandene Unterlagen und eine kurze Chronologie der wichtigsten Ereignisse.