Viele Fragen tauchen immer wieder auf. Die Antworten hier ersetzen keine Einzelfallprüfung, geben aber eine erste Richtung.
#Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung gehen?
Als Beschuldigter besteht gegenüber der Polizei grundsätzlich keine Pflicht, einer bloßen polizeilichen Ladung zu folgen. Anders kann es bei Ladungen der Staatsanwaltschaft sein.
#Sollte ich mich sofort äußern, wenn ich unschuldig bin?
Nicht automatisch. Auch entlastend gemeinte Erklärungen können ohne Aktenkenntnis missverstanden oder falsch eingeordnet werden.
#Kann ich schon vor Akteneinsicht etwas tun?
Ja. Schreiben sichern, Fristen notieren, eigene Erinnerungen festhalten und keine unnötigen Erklärungen abgeben.
#Ist Pflichtverteidigung dasselbe wie kostenlose Verteidigung?
Nein. Pflichtverteidigung bedeutet zunächst Beiordnung in gesetzlich vorgesehenen Fällen. Die Kostenfrage ist damit nicht immer endgültig erledigt.
#Was passiert nach einer Hausdurchsuchung?
Entscheidend sind Beschluss, Protokolle, sichergestellte Gegenstände und die Frage, ob gegen Maßnahmen vorgegangen werden sollte.
#Wann sollte ich anrufen statt mailen?
Bei Durchsuchung, Festnahme, anstehender Vernehmung oder sehr kurzer Frist.
#Kann ich auch aus einer anderen Stadt vertreten werden?
Ja. Vieles lässt sich telefonisch, digital und über abgestimmte Termine organisieren.
#Was sollte ich zum Erstgespräch mitbringen?
Alle Schreiben, vorhandene Unterlagen und eine kurze Chronologie der wichtigsten Ereignisse.